Datenschutz — die Fragen, die tatsächlich gestellt werden

Dieser Abschnitt ist der längste auf dieser Seite, und das ist Absicht. Wer Eltern bittet, Protokolle und Unterlagen ihrer Klasse einem System anzuvertrauen, schuldet ihnen mehr als den Satz „Ihre Daten sind bei uns sicher”.

Hier stehen deshalb echte Fragen mit echten Antworten — einschließlich der Antworten, die „das haben wir noch nicht” lauten.

Kein Rechtstext

Das hier ist eine Erklärung, keine Datenschutzerklärung im juristischen Sinne und keine Rechtsberatung. Es beschreibt, wie das System gebaut ist und warum. Eine förmliche Datenschutzerklärung gehört dazu, sobald das Projekt über den Elternkreis hinaus verbindlich wird — und spätestens dann, wenn die Schule es übernimmt.

Wo liegen die Daten eigentlich?

Auf einem einzelnen Server im Rechenzentrum von netcup in Nürnberg, also in Deutschland und damit im Geltungsbereich der DSGVO.

Auch die Eigentümerkette dahinter ist europäisch, was seltener ist, als man denkt: Die netcup GmbH sitzt in Karlsruhe, die Muttergesellschaft Anexia in Klagenfurt in Österreich. Das Unternehmen ist gründergeführt und gehört keinem außereuropäischen Konzern.

Warum das erwähnenswert ist: Ein Rechenzentrum in Frankfurt nützt wenig, wenn der Betreiber einem Mutterkonzern gehört, der einer außereuropäischen Rechtsordnung unterliegt und dadurch zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden kann. Deshalb schauen wir nicht nur auf den Standort der Maschine, sondern auf die Kette der Eigentümer.

Was liegt wo? Das ist die wichtigste Frage überhaupt

Es gibt zwei ganz unterschiedliche Ablagen, und die Trennung zwischen ihnen ist die zentrale Entscheidung dieses Systems:

1. Inhalte liegen als Textdateien in einem privaten Archiv. Berichte, Elternabend-Protokolle, Putzpläne, Unterlagen. Diese Ablage ist eine sogenannte Versionsverwaltung: Sie merkt sich jede Fassung, die es je gab, und wer sie wann geändert hat. Das ist für Protokolle großartig — man kann nachvollziehen, was wann beschlossen wurde, und nichts geht verloren.

2. Personenbezogene Daten liegen in einer Datenbank auf dem Server — ausdrücklich nicht im Archiv. Wer wer ist, wer zu welcher Klasse gehört, welche E-Mail-Adresse zu welchem Zugang gehört, wer auf welchem Klassenverteiler steht: Das alles steht hinter dem Anmeldedienst in einer Datenbank. Nicht im Archiv.

Warum diese Trennung so wichtig ist

Genau die Eigenschaft, die eine Versionsverwaltung für Protokolle wertvoll macht, macht sie für personenbezogene Daten untauglich: Was einmal darin steht, bekommt man praktisch nicht mehr heraus.

Es steckt dann in der Historie. Es steckt in jeder Kopie, die jemand auf seinen Rechner geholt hat. Es steckt in den Sicherungen. Man kann eine Zeile löschen — der alte Stand bleibt trotzdem abrufbar, denn das ist der ganze Zweck der Sache. Wirklich entfernen lässt sich das nur, indem man die gesamte Geschichte umschreibt, und dann muss jede vorhandene Kopie mitgezogen werden. Bei einem verteilten Archiv weiß niemand, wie viele Kopien es gibt.

Mit dem Recht auf Löschung ist das unvereinbar. Wenn eine Familie verlangt, dass ihre Daten gelöscht werden, muss das ein Vorgang sein und keine Grabung. Deshalb: Personenbezogene Daten kommen in eine Datenbank, aus der man sie löschen kann. Punkt.

Diese Regel steht nicht nur auf dieser Seite. Sie steht als verbindliche Vorgabe in den Betriebsunterlagen des Servers, damit auch spätere Änderungen sie nicht versehentlich aufweichen.

Wer sieht was?

Zugriff hat nur, wer zur jeweiligen Klasse gehört. Jede Klasse ist im Anmeldedienst ein eigener, abgetrennter Bereich; die Zugehörigkeit ist keine Einstellung an einer Seite, sondern die Struktur selbst. Eine Einstellung kann man vergessen zu setzen. Eine Struktur nicht.

Konkret heißt das:

  • Eltern sehen die Seite ihrer eigenen Klasse — und keine andere.
  • Wer in zwei beteiligten Klassen Kinder hat, sieht beide, mit einem Zugang.
  • Wer zu keiner der Klassen gehört, sieht die Anmeldeseite und sonst nichts.
  • Auch die Ablagen dahinter sind privat. Sie sind nicht öffentlich einsehbar, und das mitgelieferte fertige Programmpaket ebenfalls nicht — denn die Inhalte stecken darin.

Öffentlich ist genau eine Sache: diese Erklärseite hier. Sie enthält absichtlich keine personenbezogenen Daten außer dem Namen und der E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.

Dürfen Elternabend-Protokolle da überhaupt hinein?

Ja — geschützt, nur für die eigene Klasse einsehbar. Genau dafür ist das gebaut.

Ein Elternabend-Protokoll enthält typischerweise Namen von Eltern, manchmal Absprachen über Kinder, gelegentlich Konflikte. Es ist heute meistens schlechter geschützt als hier: als E-Mail-Anhang in ungezählten Postfächern, teils bei Anbietern außerhalb Europas, weitergeleitet an Leute, die gar nicht mehr zur Klasse gehören.

Ein Ort, zu dem nur die aktuelle Klassenelternschaft Zugang hat und aus dem ein Zugang beim Weggang wieder entfernt wird, ist dem gegenüber ein Fortschritt — kein zusätzliches Risiko.

Was trotzdem gilt: Ein Protokoll sollte nicht mehr Personenbezogenes enthalten, als es muss. Das ist eine Frage an die Protokollführung, nicht an die Technik.

Und Kontaktdaten? Klassenlisten? Telefonnummern?

Was heute dort liegt, ist das, was der Betrieb braucht: der Zugang einer Person, ihre Zugehörigkeit zu einer Klasse und die E-Mail-Adresse, unter der sie auf dem Klassenverteiler steht. Das steht in der Datenbank hinter dem Anmeldedienst, und es lässt sich dort auch wieder löschen.

Was heute nicht dort liegt, ist die vollständige Klassenliste mit Telefonnummern und Anschriften. Technisch wäre sie möglich — sie wäre vermutlich sogar der offensichtlichste Nutzen von allen. Sie kommt trotzdem erst, wenn drei Dinge stehen:

  1. Ein Sicherungskonzept, das nicht nur beschreibt, wie gesichert wird, sondern auch, wie eine Löschung in die Sicherungen durchschlägt. Eine Löschung, die die Sicherung überlebt, ist keine.
  2. Ein Löschkonzept, das festlegt, was beim Weggang einer Familie passiert, wann es passiert und wer es auslöst.
  3. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Server-Anbieter (siehe unten).

Die Reihenfolge ist Absicht: nicht „machen wir und regeln es später”, sondern „regeln wir und machen es dann”. Wenn Sie eine Klassenliste vermissen — der Wunsch ist berechtigt und notiert.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag, und warum brauchen wir einen?

Wenn Daten auf einer fremden Maschine liegen, kann deren Betreiber technisch darauf zugreifen — nicht, weil er es tut, sondern weil ihm die Maschine gehört. Datenschutzrechtlich verarbeitet er die Daten damit im Auftrag.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AVV, in Artikel 28 DSGVO geregelt) hält schriftlich fest, was er dabei darf und was nicht: dass er die Daten nur weisungsgemäß verarbeitet, dass er sie nicht für eigene Zwecke nutzt, dass er sie am Ende löscht, welche Sicherheitsmaßnahmen er einhält und wen er seinerseits einschaltet.

Ohne diesen Vertrag ist die Verarbeitung rechtlich angreifbar, selbst wenn technisch alles sauber ist.

Stand heute: Der Server wird über einen privaten Vertrag betrieben. Für einen Betrieb, in dem personenbezogene Daten über den kleinen Elternkreis hinaus verarbeitet werden — und erst recht für einen Betrieb durch die Schule — muss ein AVV mit dem Anbieter geschlossen werden. netcup bietet einen an. Das ist einer der Punkte, die bei einer Übernahme durch die Schule ohnehin neu geschlossen werden müssten, weil dann die Schule Vertragspartner wäre und nicht eine Privatperson.

Dasselbe gilt für die Dienste, die für die Mailinglisten vorgesehen sind. Solange diese nicht produktiv laufen, laufen dort auch keine personenbezogenen Daten.

Was passiert mit den Daten, wenn eine Familie geht?

Der Zugang wird gelöscht. Weil es einen Zugang gibt und nicht einen pro Website, ist das ein Vorgang und keine Suche über mehrere Systeme hinweg. Nach der Löschung kommt die Person auf keine der Seiten mehr.

Was von den Inhalten bleibt: Ein Elternabend-Protokoll aus dem Jahr 2024 bleibt bestehen — auch wenn eine der darin genannten Familien die Schule verlassen hat. Das ist der gleiche Umgang, den ein Papierordner im Klassenschrank auch hätte, und es ist der Grund, weshalb ein Protokoll nicht mehr Personenbezogenes enthalten sollte, als für seinen Zweck nötig ist.

Wer verlangt, dass sein Name aus einem bestehenden Protokoll entfernt wird, bekommt das — es ist eine Textänderung. Was dabei ehrlich gesagt werden muss: Die frühere Fassung bleibt in der Versionsgeschichte des Archivs auffindbar. Genau deshalb gehören personenbezogene Daten nicht systematisch dorthin (siehe oben). Für eine vollständige Tilgung müsste die Geschichte umgeschrieben werden; das ist möglich, aber ein Eingriff, der einzeln entschieden werden muss.

Sind die Verbindungen verschlüsselt?

Ja, ausnahmslos. Jede Verbindung zu jeder dieser Seiten läuft über TLS — das ist das, was Ihr Browser mit dem Schloss-Symbol anzeigt. Unverschlüsselte Aufrufe werden auf die verschlüsselte Adresse umgeleitet.

Die Zertifikate stammen von Let’s Encrypt und sind echte, von Browsern anerkannte Zertifikate — keine selbst ausgestellten, bei denen der Browser warnt. Sie werden automatisch erneuert, ohne dass jemand daran denken muss. Das ist wichtiger, als es klingt: Der häufigste Grund für eine Zertifikatswarnung ist ein Mensch, der einen Erneuerungstermin verpasst hat.

Was passiert, wenn ich mich mit Google oder GitHub anmelde?

Diese Frage stellt sich zu Recht, denn es klingt zunächst so, als würde man Google in die Klassenseite hineinlassen. Das Gegenteil ist der Fall.

Was passiert: Sie werden zu Google (oder GitHub) geschickt, melden sich dort wie gewohnt an, und Google schickt Sie mit einer Bestätigung zurück: „Diese Person hat sich erfolgreich angemeldet, ihre E-Mail-Adresse lautet so-und-so.” Unser Anmeldedienst erstellt daraufhin einen Zugang oder erkennt einen bestehenden wieder.

Was übertragen wird: Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse, in manchen Fällen das Profilbild. Mehr wird nicht abgefragt.

Was Google dabei erfährt: dass Sie sich bei einem Dienst angemeldet haben, der id.fws-maschsee-test.de heißt. Das ist derselbe Umfang wie bei jedem anderen Dienst, bei dem Sie sich mit Google anmelden.

Was Google nicht erfährt: was auf den Klassenseiten steht. Google sieht keine Protokolle, keine Berichte, keine Termine, keine Putzpläne. Der Anbieter bestätigt nur Ihre Identität; er bekommt keinen Zugang zu den Inhalten.

Was Ihr Passwort angeht: Es verlässt Google nie. Weder unser Anmeldedienst noch die Klassenseiten sehen es jemals. Das ist der eigentliche Sicherheitsgewinn dieses Verfahrens gegenüber „noch ein Passwort für noch eine Website”.

Und wenn ich das nicht will: Dann melden Sie sich mit E-Mail-Adresse und eigenem Passwort an. Dieser Weg bleibt bestehen. Niemand muss ein Konto bei einem großen Anbieter haben, um an die Unterlagen der eigenen Klasse zu kommen.

Gibt es Tracking, Statistik oder Werbung?

Werbung: nein. Es gibt kein Geschäftsmodell hinter diesem Projekt, an das man Werbung anschließen könnte.

Weitergabe an Dritte: nein. Keine Daten werden verkauft, vermietet, getauscht oder zu Werbezwecken weitergegeben.

Tracking im Sinne von Wiedererkennung über Websites hinweg: nein. Keine Werbenetzwerke, keine eingebetteten Zählpixel, keine Profilbildung, keine Cookie-Banner — es gibt schlicht nichts zuzustimmen.

Was es technisch bedingt gibt: Wie jeder Server im Internet verarbeitet auch dieser beim Aufruf einer Seite die Verbindungsdaten, darunter die IP-Adresse. Ohne das kann keine Antwort zugestellt werden. Sitzungsdaten Ihrer Anmeldung werden gespeichert, solange Sie angemeldet sind — sonst müssten Sie sich auf jeder Seite neu anmelden.

Diese Seite hier, die Sie gerade lesen, bindet keinerlei Statistik ein. Auf den Klassenseiten ist eine cookiefreie, anonyme Besucherzählung vorgesehen, die keine personenbezogenen Profile bildet.

Wer betreibt das, und wen kann ich fragen?

Derzeit eine Privatperson: Levin Keller, Vater an der Schule. Nicht die Schule — sie hat das Projekt weder beauftragt noch geprüft.

Wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind, wenn Sie wissen wollen, welche Daten über Sie gespeichert sind, oder wenn Sie deren Löschung wünschen: Schreiben Sie an post@levinkeller.de. Sie bekommen eine Antwort, und Sie bekommen sie ohne Diskussion darüber, ob Ihr Anliegen berechtigt ist.

Was fehlt noch — ehrlich

Damit niemand später überrascht wird, hier die offenen Punkte an einer Stelle:

  • Ein förmlicher Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Server-Anbieter ist noch nicht geschlossen.
  • Ein schriftliches Sicherungs- und Löschkonzept existiert als Arbeitsstand, nicht als abgenommenes Dokument.
  • Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten — das, was eine verantwortliche Stelle nach Artikel 30 DSGVO führen muss — gibt es noch nicht. Es wird gebraucht, sobald die Schule Verantwortliche wird.
  • Eine förmliche Datenschutzerklärung im juristischen Sinne fehlt; diese Seite ersetzt sie nicht.
  • Eine unabhängige Prüfung durch die Schule oder deren Datenschutzbeauftragte hat nicht stattgefunden. Wir wären froh darüber.

Genau deshalb liegt dort auch noch keine vollständige Klassenliste mit Telefonnummern und Anschriften.